Allgemeine Geschäftsbedingungen - Handel und Reparatur
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf und Handel von landwirtschaftlichen Geräten zwischen der Firma Gietl Landmaschinenhandel Further Str. 39 94327 Bogen – nachfolgend Unternehmer genannt – und dem jeweiligen Kunden.
§ 1 Vertragsschluss
§ 1.1
Die Verträge, Angebote, Lieferungen und andere Leistungen mit dem Unternehmer erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1.2
Ein wirksamer Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche oder mündliche Bestätigung durch den Unternehmer zustande.
§ 3 Preismodalitäten / Zahlungsmodalitäten
§ 3.1
Die Preise gelten, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen geschlossen wurden, ab Lager des Unternehmers oder bei Versendung vom Hersteller aus ab Werk. Die Liefer- und Versandkosten sind nicht im Preis enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuersatzes.
§ 3.3
Zahlung immer Vorab oder sofort ohne Abzug
Wenn keine besonderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist die Zahlung bei Lieferung oder Abnahme bzw. Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen zu leisten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
§ 4.1
Der Unternehmer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den Geschäftsvereinbarungen mit dem Käufer vor.
§ 6 Mängelhaftung
§ 6.1
Nach Eintreffen der Ware hat der Käufer die Ware unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und offensichtliche Mängel zeitnah schriftlich zu rügen.
§ 6.3
Das Recht des Käufers auf Nacherfüllung bzw. Ansprüche aus Mängeln verjähren bei neuen Verkaufsgegenständen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten.
§ 8 Reparaturbedingungen Landmaschinen & Baumaschinen
§ 8.1
Erstellte Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung kann ein Kostenvoranschlag bis zu 20 % überschritten werden, wenn dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
§ 8.3
Die Gefahr des Untergangs/Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Gietl Landmaschinenhandel die Fertigstellung der Arbeit gegenüber dem Kunden angezeigt hat. Der Kunde hat den Reparaturgegenstand binnen 3 Tagen abzuholen/abzunehmen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lohnarbeiten
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistungen von Lohnarbeiten der Firma Gietl Landmaschinenhandel Further Str. 39 94327 Bogen– nachfolgend Unternehmer genannt – und dem jeweiligen Kunden.
§ 1 Allgemeine Regelungen
§ 1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem Unternehmer abgeschlossenen Verträge im Bereich der Tätigkeit als Lohnunternehmen.
§ 1.2
Die jeweilige Lohnleistung kann mündlich, schriftlich oder telefonisch bestellt werden. Ein wirksamer Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt jedoch erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Unternehmer zustande.
§ 3 Arbeitsausführung
§ 3.1
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Arbeiten ordnungsgemäß nach Absprache mit dem Auftraggeber zeitgerecht durchzuführen. Zu ordnungsgemäßen und zeitgerechten Lohnarbeitsausführungen stellt der Unternehmer geeignete Maschinen und Geräte bereit.
§ 3.5
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mitarbeiter des Unternehmers örtlich einzuweisen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, auf Nachbarkulturen und Fremdkörper hinzuweisen bzw. schwer erkennbare Hindernisse kenntlich zu machen.
§ 5 Verkehrssicherungspflicht
§ 5.1
Gegenüber dem Unternehmen ist der Kunde verpflichtet, die verschmutzte Straße unverzüglich zu reinigen bzw. die Gefahrenstelle bis zur Reinigung der Fahrbahn in den gesetzlich vorgeschriebenen Weisen abzusichern und die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
§ 7.1
Der Unternehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises zu verlangen.
§ 7.2
Die Zahlungen sind 8 Tage ab Rechnungsstellung zu begleichen. Der Unternehmer ist berechtigt bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen zu erheben.
§ 8 Schlussbestimmungen
§ 8.1
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt deutsches Recht.
§ 8.2
Erfüllungsort ist 94327 Bogen.
§ 8.3
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Mieter und Vermieter aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist sowie in dem Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, das Amtsgericht Straubing. Bei einem Streitwert über 5.000,00 € ist das Landgericht Regensburg zuständig.